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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | BaWü: Änderung der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) | 3 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 597167 | ||
Datum | 17.12.2009 22:15 MSG-Nr: [ 597167 ] | 2630 x gelesen | ||
Ergänzung: Aufgaben und Voraussetzungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes: Aufgabe: * Prüfung, ob das Vorhaben den Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht und Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der brandschutztechnischen Nachweise (§ 16 Abs. 1 SV-VO). Voraussetzungen (auszugsweise): * erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule * mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung und Überwachung von baulichen Anlagen, insbesondere auch Sonderbauten * Kenntnisse in der Baustofftechnologie, insbesondere des Brandverhaltens von Bauprodukten * Grundkenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes * Kenntnisse der baurechtlichen Vorschriften * Bestehen eines umfangreichen mündlichen und schriftlichen Prüfungsverfahrens durch die Ingenieurkammer-Bau NRW Gruß, Stefan | ||||
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