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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 597261 | ||
Datum | 18.12.2009 13:02 MSG-Nr: [ 597261 ] | 21031 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Ringer in Bayern ist dieser Fall im Feuerwehrgesetz geregelt, darin steht: Stimmt nicht mehr: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - AVBayFwG - (BayRS 215-3-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2009 (GVBl S. 530 (1) 1 Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der Einheitsführer (Gruppenführer / Zugführer) der zuerst eintreffenden taktischen Einheit einer Feuerwehr aus dem Gemeindegebiet des Schadensorts die Einsatzleitung. 2 Ein später hinzukommender Einheitsführer gleicher Funktion unterstellt sich dem zuerst eingetroffenen Einheitsführer. 3 Ein höherer taktischer Einheitsführer (Zugführer / Verbandsführer) übernimmt die Einsatzleitung, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Einsatzstelle eintrifft. Gruß Harald | ||||
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