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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 597348 |
Datum | 18.12.2009 17:59 MSG-Nr: [ 597348 ] | 20976 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
Hallo!
Geschrieben von Stefan JurgahnDie UVV trifft keine Aussagen zu Führungsqualifikationen.
§14, dazu der zweite Absatz der Durchführungsanweisungen.
Einfach mal selber lesen.
Deutlicher geht es kaum.
Die Aufgabe der UVV ist die Prävention und kann für deine Argumentation nicht herangezogen werden.
Den Hintergrund dieser Behauptung hätte ich dann aber doch gerne nochmal etwas erläutert.
Bis dahin bewerte ich sie einfach mit dem Wort "Unfug".
Bei genauerer Überlegung sogar mit "gefährlicher Unfug".
Geschrieben von Stefan JurgahnDu meinst die Tabelle?
richtig.
Geschrieben von Stefan JurgahnDa steht aber was einschränkendes drüber: "Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen"
Genau.
Aus dem Absatz darüber ergibt sich, wie das gemeint ist:
Wenn der Leiter der Feuerwehr seine Verantwortung nicht persönlich ausübt, sind (dann ist der Bedarf da) diese Funktionen mit den entsprechenden Voraussetzungen vorzusehen.
Falls der Leiter der Fw selbst vorne rechts sitzt (und keine GF-Ausbildung hat) läuft meine Argumentation mit der FwDV7 ins Leere, Ack.
Geschrieben von Stefan JurgahnGeschrieben von Henning Koch
"Für den Führer einer Gruppe, Staffel oder eines selbstständigen Trupps ist die Ausbildung zum GF vorgeschrieben."
Ich hab das in der Form noch nirgends gelesen,
schlimm genug
aber du wirst sicher sagen können, woher die Weisheit stammt.
FwDV2, 4.1
(im Umkehrschluss steht in 2.1 und 2.2, dass TM und TF dafür nicht ausgebildet sind)
Auch hier eine Einschränkung: ggf. haben nicht alle Bundesländer die FwDV2 verbindlich eingeführt. Da der Fragesteller aber aus NRW kommt, gilt das dort geschriebene. Verbindlich.
Gruß,
Henning
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |