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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 597350 |
Datum | 18.12.2009 18:12 MSG-Nr: [ 597350 ] | 21267 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
gesunder Menschenverstand
Hallo,
Geschrieben von Henning Koch§14, dazu der zweite Absatz der Durchführungsanweisungen.
Einfach mal selber lesen.
Deutlicher geht es kaum.
... passt m.E. für den Fall nicht, in diesem Absatz geht es um technische Ausbildungen (zum Bedienen von Gerätschaften - also dem Kerninhalt einer UVV).
... Deine Ansicht würde im Übrigen die kommisarische Übertraung von Ämtern (wie in fast allen Bündesländern insbes. für Wahlämter vorgesehen) ad absurdum führen, da sich hier teilweise eine Leitungsfunktion per Gesetz/Verordnung zwangsweise ergibt wenn der Amtsträger (auch ohne passende Ausbildung - bzw. eine Stufe drunter) an der E-Stelle ist. Was gilt dann nicht: Gesetz oder UVV ?
... was machen wir übrigens, wenn zwei vollbesetzte LFs an einer E-Stelle aufschlagen und auf jedem nur genau ein GF sitzt. Keiner darf dann die Einsatzleitung wahrnehmen, weil das die Führung eines Zuges wäre - also ein ZF erforderlich (und wenn sich einer das erdreistet: wer führt dann seine Gruppe - da gibts es nur TFs?). Haben wir dann eine E-Stelle ohne Verantwortlichen wegen der UVV ? Der GMV sagt mir was anderes ...
Gruss
Gerhard
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |