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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 597400 |
Datum | 19.12.2009 00:51 MSG-Nr: [ 597400 ] | 20957 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
gesunder Menschenverstand
Hallo,
Geschrieben von Thomas EdelmannGeschrieben von Henning Koch
Spätestens nach UVV dürfen FA nur für die Dinge eingesetzt werden, für die sie auch ausgebildet sind.
Und du glaubst daran?
An die Vorschrift?
Ja, daran glaube ich. Zumal auch der vielbeschworene GMV eigentlich klar sehen müsste, dass es gefährlich wird wenn man Dinge tut, für die man nicht ausgebildet ist.
Geschrieben von Thomas Edelmannaber die konsequente Anwendung würde den Einsatz öfters verhindern als mancher denkt.
Ich glaube auch, dass die Praxis vielerorts ganz anders aussieht, ja.
Dort läuft dann etwas nicht ganz auf dem richtigen Weg.
Geschrieben von Thomas EdelmannIch glaube aber, man würde vor einem Staatsanwalt sehr unglücklich stehen, wenn man mit dieser Begründung einen Einsatz verweigert.
Im Einzelfall muss man eine Einzelfallentscheidung treffen, ja.
Aber so eine Entscheidung unter Notstandsgesichtspunkten sollte doch bitteschön nicht reguläre Grundlage behördlicher Gefahrenabwehr sein?!
Immerhin wird man auch dann vor dem Staatsanwalt unglücklich dastehen, wenn durch fehlende Ausbildung etwas passiert (und man nicht schon im Vorfeld versucht hat, den Einsatz unter Ausbildungsmangel zu vermeiden).
Gruß,
Henning
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |