Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 597917 |
Datum | 21.12.2009 16:42 MSG-Nr: [ 597917 ] | 10987 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Fahrerlaubnisverordnung
Hallo!
Geschrieben von Harald HilpertGeschrieben von Henning Koch
Ja, natürlich gelten für die Fw im Einsatzfall die bekannten Ausnahmen.
mit dieser Aussage begibst du dich auf sehr dünnes Eis!!
Aber nein.
Im Gegenteil gibt es bei der überwiegenden Mehrheit der FA zu dieser Detailfrage ein Defizit in der Rechtskunde ;-)
Leider wird es auch von vielen Ausbildern genau so gelehrt, wie du es schreibst:
Geschrieben von Harald HilpertDie Sonderrechte nach § 35 StVO gestatten im Einsatz bestimmte Abweichungen von dieser Verordnung - der StVO! Nicht jedoch von der StVZO!
Ich hatte ja absichtlich nicht den Begriff "Sonderrechte" benutzt sondern allgemein von "Ausnahmen" gesprochen.
Die StVZO hat dafür ihre eigene Regelung, siehe §70(4) StVZO.
Gleiches gilt auch für die FZV (§47(4) FZV) und sogar die FeV (§74(5) FeV)
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|