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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 597941 | ||
Datum | 21.12.2009 17:42 MSG-Nr: [ 597941 ] | 11005 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus Reichart Laut unserem Landratsamt ist die Betriebserlaubnis bei diesem Fahrzeug erloschen. Das Landratsamt als Kfz-Zulassungsbehörde kann die Betriebserlaubnis entziehen. Ansonsten kann (gerade bei einem ELW, wo die Masse mehr durch Ausbau als durch Beladung entsteht) in dem Fall auch tatsächlich eine Veränderung i.S.d. 19(2) vorgelegen haben. Oder das Landratsamt hat sich missverständlich ausgedrückt. Oder es hat sich schlichtweg bei den Rechtsgrundlagen verhauen. Oder sonstwas ;-) Gruß, Henning | ||||
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