Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 598038 |
Datum | 21.12.2009 21:20 MSG-Nr: [ 598038 ] | 10613 x gelesen |
Tragkraftspritze
Hallo,
Geschrieben von Harald HilpertMich würde die Begründung interessieren, wieso die "Überschreitung des zGG" zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sein soll.
Diese Vorschift kann nur dann herangezogen werden, wenn dies im Einzelfall (der nachgewiesen werden muss) passiert, jedoch nicht, wenn auf Dauer das zGG durch den Einbau von Geräten bzw. deren Halterungen (für die Aufnahme der Geräte) überschritten wird.
neben meiner Antwort zu diesem Teilaspekt von heute nachmittag möchte ich noch folgendes zu Bedenken geben:
Das Fahrzeug kann im vorliegenden Fall ja völlig legal sein.
Möglicherweise kann man sich ja aussuchen, ob man die TS oder den Rettungssatz oder den Schlauchtrupp nebst Melder mitnimmt, um das Fahrzeug nicht zu überladen.
Oder mal füllt den Wassertank nur halb und kann zwei von drei mitnehmen, oder man nimmt alle drei mit und verzichtet ganz auf Wasser im Tank.
Verkehrsrechtlich ist das so erstmal völlig in Ordnung (zusätzlich die Einhaltung der Achslasten vorausgesetzt), und im Einsatzfall kann es ja durchaus mal hilfreich sein, mehrere Dinge gleichzeitig zu wählen.
Gruß,
Henning
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