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Hallo Jürgen,
nach einem Artikel in Brandschutz 12/09, S. 1037 zum "CSA-Urteil": ja. Das entsprechende BGH-Urteil dazu.
In Kurzform: Nach einem Gefahrgutunfall wurde Schadenersatz für CSA gefordert, die nicht mehr zu reinigen waren. Die Versicherung hatte den CSA-Einsatz an sich und die erfolglose Reinigung in Frage gestellt und fühlte sich damit nicht in Haftung. Das LG Verden hat der Klage stattgegeben (Az. 5 O 495/06), die Haftung wurde bejaht. Das OLG Celle hat einen Gutachter hinzugezogen (Az. 14 U 145/07) und das Urteil bestätigt sowie eine Revision nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde landete beim BGH und dieser hat die Beschwerde zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zitat aus dem Artikel von stv. KBM Schmale (auch Rechtsanwalt): "Die zitierten Urteile und insbesondere der Beschluss des Bundesgerichtshofes dürften für die Träger der Feuerwehren Anlass sein, bei Fahrzeugbränden generell etwa bei den Feuerwehren entstandene Schäden auch geltend zu machen..."
P.S.: Heft 12/09 sowie Heft 1/09 mit beiden Artikeln können hier auch als Einzelexemplare bestellt werden.
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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