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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wird ein Schaden an der PSA vom Verursacher (Versicherer) getragen? | 9 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 598341 | ||
Datum | 22.12.2009 17:07 MSG-Nr: [ 598341 ] | 3607 x gelesen | ||
Geschrieben von Rico Helm Nach einem Gefahrgutunfall wurde Schadenersatz für CSA gefordert, die nicht mehr zu reinigen waren. Die Versicherung hatte den CSA-Einsatz an sich und die erfolglose Reinigung in Frage gestellt und fühlte sich damit nicht in Haftung. Das LG Verden hat der Klage stattgegeben (Az. 5 O 495/06), die Haftung wurde bejaht. Das OLG Celle hat einen Gutachter hinzugezogen (Az. 14 U 145/07) und das Urteil bestätigt sowie eine Revision nicht zugelassen. OBACHT! Genaues Lesen erspart ggf. viele Probleme! Das Urteil bezieht sich auf EINEN Fall in EINEM Bundesland mit konkreten Verweisen auf dessen Gesetzgebung! Vgl. NBrandSchG und dort § 26 (1) Satz 2! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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