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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWird ein Schaden an der PSA vom Verursacher (Versicherer) getragen?9 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW598341
Datum22.12.2009 17:07      MSG-Nr: [ 598341 ]3607 x gelesen

Geschrieben von Rico HelmNach einem Gefahrgutunfall wurde Schadenersatz für CSA gefordert, die nicht mehr zu reinigen waren. Die Versicherung hatte den CSA-Einsatz an sich und die erfolglose Reinigung in Frage gestellt und fühlte sich damit nicht in Haftung. Das LG Verden hat der Klage stattgegeben (Az. 5 O 495/06), die Haftung wurde bejaht. Das OLG Celle hat einen Gutachter hinzugezogen (Az. 14 U 145/07) und das Urteil bestätigt sowie eine Revision nicht zugelassen.

OBACHT! Genaues Lesen erspart ggf. viele Probleme!

Das Urteil bezieht sich auf EINEN Fall in EINEM Bundesland mit konkreten Verweisen auf dessen Gesetzgebung!
Vgl. NBrandSchG und dort § 26 (1) Satz 2!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 22.12.2009 12:41 Jürg7en 7H., Herne
 22.12.2009 13:37 Rico7 H.7, Hirschberg
 22.12.2009 13:40 Jürg7en 7H., Herne
 22.12.2009 17:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.12.2009 17:49 Andi7 E.7, Emden
 22.12.2009 18:52 Jürg7en 7H., Herne
 22.12.2009 19:51 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 22.12.2009 22:05 Lüde7r P7., Kelkheim
 23.12.2009 08:08 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid

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