News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder | 40 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 598508 | ||
Datum | 23.12.2009 10:05 MSG-Nr: [ 598508 ] | 6840 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Ach nee, deshalb wohl auch meine Einschränkungen in den Klammern... Dann schreibs halt auch direkt so rein, dann gibt's keinen Spielraum für Interpretationen. Geschrieben von Marc Dickey Und selbst dann. Auch die Gemeinde XY (übrigens sind das die Leute, die für die kommunale Gefahrenabwehr zuständig sind) verteilen nicht FME (BOS) an die Mitarbeiter ihrer Bäderanlagen - und das obwohl sie gleichzeitig auch die Feuerwehr betreiben. Das habe ich auch nie behauptet... und halte ich auch nicht für sinnvoll. Nach Anruf weiß der Disponent, dass er jemanden erreicht hat. Auf einen FME-Alarm kann das in der Hektik untergehen. Halten wir so bei uns im Landratsamt mit den Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde im übrigen ebenso. Verständigung "im Alarmfall" vorrangig über Telefon, nur ausnahmsweise über FME (z.B. Verständigung/ Information im Zuge eines Einsatzes des Gefahrgutzuges). Gruß Markus | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|