News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder | 40 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 598588 | ||
Datum | 23.12.2009 13:29 MSG-Nr: [ 598588 ] | 6911 x gelesen | ||
ich glaub bei vielen die hier mitdiskutieren ist die frage wohl falsch angekommen...sorry dafür. eine HiO ist Betreiber des Bades. Ebenfalls hat die HiO einen Einsatzzug mit XY Mitgliedern und XY Meldern. Die 5 Zugführer, die ebenfalls über Fachwissen bezügl. des Bades und entsprechend Entscheidungsbefugniss über das Bad haben können doch im Schadensfall nun einfach über FME hinzugerufen werden. Kann ich als Betreiber in der Objektplanung schließlich so mit planen lassen. Zur Betreuung der Betroffenen wird ja ebenfalls eine Hio benötigt. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|