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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall mit SoSi - hälftige Haftungsverteilung | 61 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 598712 | ||
Datum | 23.12.2009 22:16 MSG-Nr: [ 598712 ] | 11787 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hi, Geschrieben von Markus Weber Volljuristen (2. jur. StEx) haben ja eine universitäre Ausbildung mit Befähigung zur Promotion -> hD. Die hat man bereits nach dem 1. Staatsexamen, daher wäre das allein schon für den hD ausreichend. Denn nach 2 Jahren Rechtsreferendariat noch ein Brandreferendariat wäre etwas Verschwendung. :-) Aber nach der Laufbahnverordnung NRW ist für den zugang zum hD ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium erforderlich. Daher BF für Juristen in NRW grds (-) Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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