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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig8 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg598727
Datum23.12.2009 23:43      MSG-Nr: [ 598727 ]3124 x gelesen
Infos:
  • 23.12.09 Berlin: Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig

  • Servus!

    Geschrieben von Henning KochWobei man dann doch besser etwas mehr Text lesen sollte als nur die Überschrift.

    Nachdem ich die News-Meldung eingestellt habe, habe ich das getan...

    Geschrieben von Henning KochDie grundsätzliche Gebührenpflicht wurde doch in den hier diskutierten Fällen nicht in Frage gestellt?

    Die grundsätzliche Gebührenpflicht nicht, aber die Art der Gebührenerhebung wurde kassiert. Ich kenne da einige Feuerwehren die ebenso abrechnen und werde die zuständigen Menschen jetzt mal auf das Urteil hiweisen, dann kann sich der Jurist der Kommune überlegen, wie man weiter vorgeht.

    Gruß,

    Markus


    Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / häßlichsten / ältesten Bug?

    Immer her damit!.

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     22.12.2009 22:34 Katj7a R7., Köln
     23.12.2009 00:08 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     23.12.2009 22:10 Katj7a R7., Köln
     23.12.2009 23:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     23.12.2009 23:43 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     04.01.2010 22:47 Wolf7gan7g M7., Kerpen
     05.01.2010 00:31 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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