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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bahn AG verklagt Lohsa im Streit um einen Waldbrand | 5 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 599153 | ||
Datum | 26.12.2009 22:31 MSG-Nr: [ 599153 ] | 2904 x gelesen | ||
Mahlzeit! Ist ein interessantes Thema: Während hierzulande laut FSHG-NRW den Kostenersatz zunächst mal vom "Fahrzeughalter" verlangt werden müsste, bezeichnet §1 HPflG allgemeiner den "Betreiber" als Haftenden. Im Straßenverkehrsrecht richtet sich bei Zügen die Haftung (fast) immer nach dem Zugfahrzeug. Muss man im Eisenbahnwesen wirklich nachweisen, von welchem der 40 Güterwaggons eines Zuges der Schaden verursacht wurde, um dann das richtige der 30 Verkehrsunternehmen in die Haftung nehmen zu können? Oder kann man (wie es die Gemeinde offensichtlich versucht) doch das Infrastrukturunternehmen im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung anzapfen? Gibt es gar (wie im Straßenverkehrsbereich) spezielle Regelungen für die Abwicklung von Haftpflichtschäden mit ausländischen Fahrzeugen? Geschrieben von Ralf Hauptvogel Merkwürdig das die Bahn an 2 Kommunen die Kosten erstattet hat und nun gegen die größte Summe klagt. AFAIK ist das nicht unüblich, dass bei (nicht auf den ersten Blick abwegig klingenden) Forderungen erst ab einer gewissen Höhe genauer nachgeforcht wird. Gruß, Henning | ||||
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