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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austrittserklärung NRW | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599265 | ||
Datum | 27.12.2009 13:33 MSG-Nr: [ 599265 ] | 25027 x gelesen | ||
Die Austrittserklärung ist an keine Form gebunden. Sie muss lediglich inhaltlich klar formuliert sein, dass man sie als solche auch verstanden hat. Ergo: - Schriftlich ist ein Kann und kein Muss - Mündlich ist Minimum - Schriftlich ist wohl am besten geeignet, da man damit die inhaltliche Aussage auch nachweisen kann Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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