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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als BF´ler Ortsbrandmeister | 87 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 599669 | ||
Datum | 29.12.2009 09:37 MSG-Nr: [ 599669 ] | 28804 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Konrad Ich vermute eher, dass bei diesem Passus im NBrandSchG der Gedanke dahin ging, dass man im gleichen Ausrückebereich nicht gleichzeitig in der BF und Ortsbrandmeister einer FF sein kann. Das würde an der Einsatzstelle durchaus zu Interessenkonflikten kommen, wenn man als BF zusammen mit der eigenen Ortswehr am Einsatzort ist. Was für ein Interessenskonflikt sollte das denn sein? Ich kann mir darunter nichts vorstellen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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