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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als BF´ler Ortsbrandmeister | 87 Beiträge | ||
Autor | Henr8ik 8S., Peine-Vöhrum / Niedersachsen | 599739 | ||
Datum | 29.12.2009 11:24 MSG-Nr: [ 599739 ] | 28502 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Konrad Ich rede nicht von der Einsatzleitung sondern vom ganz "normalen" Vorgesetztenverhältnis gegenüber den Mitgliedern seiner Ortswehr! Diese Argumentation verstehe ich nicht ganz? Mal noch ein konstruierter Fall: Was wäre z.B. mit einer Ortsfeuerwehr, in der der Ortsbürgermeister oder auch der Ordnungsamtsleiter aktiv tätig sind. In dem Falle ist der Ordnungsamtsleiter der Verwaltungsvorgesetzte der gesamten Stadtfeuerwehr. Gleichzeitig ist auch der Ortsbrandmeister städtischer Gerätewart, also in der Ortswehr Vorgesetzter, ansonsten Untergebener des Ordnungsamtsleiters. Nach der o.g. Argumentation müssten da ja menschliche Tragödien vorprogrammiert sein. Sollte man da auch gesetzlich vorbeugen(?) Btw, in dieser konstruierten Wehr ist der stellv. OrtsBM auch noch Angehöriger der BF | ||||
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