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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?) | 57 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 599740 | |||
Datum | 29.12.2009 11:27 MSG-Nr: [ 599740 ] | 10959 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Tiedemann Ja wie denn nun? Einerseits per se ein Verbot für BF-/WF-Angehörige, andererseits eine "uneingeschränkte Freistellung" für alle übrigen Personengruppen, die im Einzelfall dann doch abwägen sollen?! Vermutlich ist da keine Einzelfallentscheidung der anderen Berufgruppen gedacht, sondern eine generelle Feststellung der Unvereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlicher Tätigkeit, die bei Mitarbeitern der BF (in deren Augen) als festgestellt gilt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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