News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als BF´ler Ortsbrandmeister | 87 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 599840 | ||
Datum | 29.12.2009 14:03 MSG-Nr: [ 599840 ] | 28377 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Jan und nein. Grundsätzlich habe ich nicht dagegen wenn diese Personengruppe entsprechend tätig ist. Dennoch zeigt es wie ganz allgemein mit Sollvorschriften umgegangen wird. Soll ist "muß wenn kann" und nicht "muß wenn will". Letztendlich brauchen wir uns dann über die Akzeptanz von Sollvorschriften keinde GEdanken mehr machen. ... muss der Gesetzgeber in dem Fall aber irgendwie anders sehen (... ist ja in Hessen auch nicht gerade selten ... und da finden sich durchaus Doppelfunktionen ehren-/hauptamtlich im Bereich der obersten Landesbehörde) . Oder warum macht er nun in der Novelle des HBKG nun Detailregelungen für den Ausnahmefall ? Gruss Gerhard | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.648