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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitsdienst | 25 Beiträge | ||
Autor | Rene8 S.8, Mengersgereuth / Thüringen | 599864 | ||
Datum | 29.12.2009 14:51 MSG-Nr: [ 599864 ] | 7346 x gelesen | ||
Hallo, daanke erstmal für die Antwort. Un genau da beginnt das Problem... Der Betreiber ( Gemeinde) weis das eben scheinbar nicht. Und so wurde ein Schlüssel dieser BMA an eine Privatperson ausgegeben, die für die Beschallung / Akustik (Musikanlage und Gedöns) zuständig ist. Und diese person schaltet nach belieben bei Veranstaltungen diese Anlage einfach ab, ohne das die Feuerwehr Kenntnis hat und / oder anwesend ist. Die Person ist auch keiner WF/ BF oder FF angehörig... Deswegen die Frage, ob es nicht doch irgendwo gesetzlichgeregelt ist, wie zu verfahren ist, wenn die Anlage auf örtlichen Alarm oder ganz abgeschaltet wird. | ||||
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