News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitsdienst | 25 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 599876 | ||
Datum | 29.12.2009 15:10 MSG-Nr: [ 599876 ] | 6963 x gelesen | ||
Dazu muss mann die Hintegründe kennen. Ist die BMA baurechtlich notwendig oder nur zusätzlicher Schutz. Handelt es sich um eine Versamlungsstätte im Sinne einer Verordnung und ist eine Aufschlatung zur Feuerwehralarmiernden Stelle notwendig. Ist eine dauernde Anwesendheit von eingewiesenen Personen ausreichend in diesem Fall oder nicht. Diese Fragen kann nur die örtliche für den Brandschutz zuständige Behörde im Einzelfall entscheiden. Außerdem obliegender Der Gemeinde als Betreiber gewisse Pflichten, die aber in gewissen Rahmen an einen Veranstaltungsleiter übertragen werden können. Ich weiß es hilft dir(euch) nicht viel weiter, aber erkundigt euch doch mal beim Landkreis. Grüße aus dem Land der Frühaufsteher Stefan | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|