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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitsdienst | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 599877 | ||
Datum | 29.12.2009 15:11 MSG-Nr: [ 599877 ] | 6878 x gelesen | ||
Geschrieben von Rene Schwendemann Der Betreiber ( Gemeinde) weis das eben scheinbar nicht. Und so wurde ein Schlüssel dieser BMA an eine Privatperson ausgegeben, die für die Beschallung / Akustik (Musikanlage und Gedöns) zuständig ist. Könnte das jemand aus der Gruppe sein Veranstalltungsmeister ? Geschrieben von Rene Schwendemann Und diese person schaltet nach belieben bei Veranstaltungen diese Anlage einfach ab, Wohl mit Zustimmung des Betreibers der BMA und dokumentiert die Schaltung im Betriebsbuch. Geschrieben von Rene Schwendemann ohne das die Feuerwehr Kenntnis hat und / oder anwesend ist Was steht in der Genehmigung für dieses Gebäude ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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