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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | In welchen BL gibt es die Unvereinbarkeit FF/BF? | 10 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8B., Rückersdorf / Bayern | 599912 | ||
Datum | 29.12.2009 16:53 MSG-Nr: [ 599912 ] | 3722 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Henrik Stellfeldt--- Bayern: In der Theorie ja: § 8.2.4 VollzBekBayFwG: "Angehörige Freiwilliger Feuerwehren, die gleichzeitig hauptberufliche Mitglieder anderer Feuerwehren sind, sind in der Regel wegen möglicher Pflichtkollisionen für das Amt des Kommandanten nicht geeignet." Mir sind aber einige Kommandanten und Stellvertreter in Bayern bekannt, die ganz gut mit dieser "Pflichtkollision" leben können. | ||||
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