Die Einstellungsvorraussetzungen von Werkfeuerwehren orientieren sich in aller Regel an denen für öffentliche Wehren.
G 26.3 ist Pflicht. Sonstige Untersuchungen obliegen dem Unternehmen.
In großen Unternehmen wird der Werksarzt in aller Regel alle Untersuchungen machen, inklusive G 26.3 abnehmen, da es sich dabei um einen anerkannten Arbeitsmediziner handeln wird.
Normalerweise deckt die G26.3 allerdings die wichtigsten Untersuchungen eh ab, was soll noch groß untersucht werden?
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