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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaGesundheitlichen Einstellungsvorraussetzungen bei der WF2 Beiträge
AutorMela8nie8 A.8, Bergisch Gladbach / NRW600736
Datum02.01.2010 13:56      MSG-Nr: [ 600736 ]3244 x gelesen

Die Einstellungsvorraussetzungen von Werkfeuerwehren orientieren sich in aller Regel an denen für öffentliche Wehren.

G 26.3 ist Pflicht. Sonstige Untersuchungen obliegen dem Unternehmen.

In großen Unternehmen wird der Werksarzt in aller Regel alle Untersuchungen machen, inklusive G 26.3 abnehmen, da es sich dabei um einen anerkannten Arbeitsmediziner handeln wird.
Normalerweise deckt die G26.3 allerdings die wichtigsten Untersuchungen eh ab, was soll noch groß untersucht werden?



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 02.01.2010 12:25 Thom7as 7B., München
 02.01.2010 13:56 Mela7nie7 A.7, Bergisch Gladbach

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