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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspuren, juristisch aufgedröselt | 31 Beiträge | ||
Autor | Erns8t S8., Bad Münstereifel / NRW | 600819 | ||
Datum | 02.01.2010 19:58 MSG-Nr: [ 600819 ] | 11021 x gelesen | ||
Hallo Die Gemeinde unterhält zur Schadensabwehr usw. eine Feuerwehr und wenn diese im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für andere Behörden tätig wird kann die Gemeinde jetzt bei diesen Behörden alle Kosten in Rechnung stellen. Wie gesagt nur wenn die „Feuerwehr“ tätig geworden ist! Daher ist in diesem Satz das Wort „Feuerwehr“ an der richtigen Stelle. Mit freundlichen Grüßen E. Springer | ||||
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