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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig8 Beiträge
AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW601149
Datum04.01.2010 22:47      MSG-Nr: [ 601149 ]2997 x gelesen
Infos:
  • 23.12.09 Berlin: Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig

  • Frohes neues Jahr auch noch an dieser Stelle,

    zum Einen sind die Gebührensatzungen Ländersache (FSHG) und Sache der Satzung der Kommune. Von daher kann ich nur über NRW was sagen, obwohl ich denke, dass es in Berlin ähnlich sein wird.

    Geschrieben von Markus Weberaber die Art der Gebührenerhebung wurde kassiert.

    Meiner Meinung nach vollkommen richtig. 2 Fahrzeuge, wahrscheinlich auch noch mit Besatzung, für ein Wegziehen eines PKW's ist unverhältnismäßig. Hier obliegt es dem Fingerspitzengefühl des Sachbearbeiters, den Personal und Geräteansatz so anzusetzen, wie er auch benötigt wurde (dies ist durchaus nach VG-Urteilen rechtens). Das Gleiche gilt beim zweiten Fall im Jahr 2006. Mal unter uns, hier hätte ich als Einsatzleiter einen Fehleinsatz draus gemacht. Keine auslaufenden Betriebsmittel, keine Batterie abgeklemmt, nur PKW an den Rand geschoben.....
    Davon abgesehen hätte ich gerne mal die Gebührenkalkulation gesehen, wo bei 1 Stunde Einsatzzeit 365€ herauskommen.


    Grüße aus NRW


    Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung, die gerne Berichtigt werden darf, wenn ich falsch liege...

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     22.12.2009 22:34 Katj7a R7., Köln
     23.12.2009 00:08 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     23.12.2009 22:10 Katj7a R7., Köln
     23.12.2009 23:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     23.12.2009 23:43 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     04.01.2010 22:47 Wolf7gan7g M7., Kerpen
     05.01.2010 00:31 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     05.01.2010 21:21 Wolf7gan7g M7., Kerpen

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