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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Personenrettung mit Flaschenzug per DLK | 59 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 601151 | ||
Datum | 04.01.2010 22:50 MSG-Nr: [ 601151 ] | 34891 x gelesen | ||
Hallo, ich habe euch mal die Asi Info von der UKS Saarland eingestellt. In der Abhandlung wir vom Feuerwehrmann gesprochen. Das bedeutet das ein bekleitendes Retten der verletzten Person mit einem Retter als Feuerwehrmann auch unter Redundanz nicht zugelassen ist. Sollte ich als Feuerwehrmann in dem eingesetzten Rettungsgeräten ( zb Rollgliss ) von einer Fachkraft eingewiesen sein, und der Aufbau den Regeln der Bgr und der Herseteller entsprechen, ist nach meiner Meinung nichts gegen eine fachgerechte Rettung einzuwenden. Aber bei jeglichen zweifeln, wenn keine höchste Eile geboten ist sollte ich Fachkräfte nachfordern. ASi-INFO FEUERWEHREN 1/4 Unfallkasse Saarland -Prävention- 8.15.A (Stand März 2004) Persönliche Schutzausrüstung Einsatzgrenzen bei der Sicherung von Höhen und Tiefen Autor: Ing. Frank Haverney (Mitarbeiter im DIN-FNFW-AA 192.03; zuständiger Hauptfachlehrer und Trainer für spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen beim Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge) „Information des DIN-FNFWW-AA 192.3 über die Anwendungsgebiete und die Einsatzgrenzen der Höhensicherung Da die Anwendungsgebiete und die Einsatzgrenzen der Höhensicherung nicht in jedem Fall bei den Feuerwehren bekannt sind, hat der für DIN 14926:2003-06, „Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle für den Selbstrettungseinsatz – Anforderungen, Prüfung“ zuständige Arbeitsausschuss (AA) 192.03 im DIN FNFW am 27. Januar 2004 in Bruchsal beschlossen, die nachfolgende Information zu veröffentlichen: Aufgaben, Möglichkeiten und Einsatzgrenzen Zur Bekämpfung von Bränden und bei der Durchführung der technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen der Feuerwehren sich in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen, wo eine Sicherung gegen Absturz unbedingt erforderlich ist. Sowohl bei der Brandbekämpfung als auch bei der technischen Hilfeleistung steht die Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere usw. im Vordergrund. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kann es vorkommen, dass die normale Ausrüstung (Feuerwehrleine, -gurt) nicht eingesetzt werden kann, da ihre Einsatzgrenze überschritten wird. Hier sind dann besondere Einsatzmittel erforderlich (z.B. Gerätesatz „Absturzsicherung“). Bei der Brandbekämpfung sollten sich die Tätigkeiten der Absturzsicherung nur auf Nachlöscharbeiten beschränken. ASi-INFO FEUERWEHREN 2/4 Unfallkasse Saarland -Prävention- Anwendungsbereiche bei der Sicherung in Höhen und Tiefen Hier muß man beim Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen zwischen folgenden Anwendungen unterscheiden und Einsatzgrenzen festlegen: 1.) Rückhalten von Personen Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Ein Absturz wird ausgeschlossen, wenn durch das Rückhalten verhindert wird, dass der Gesicherte die Absturzkante erreicht. Es besteht also keine direkte Sturzgefahr und kein freies Hängen im Seil. 2.) Halten von Personen Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Das Sturzrisiko wird minimiert, weil die Feuerwehrleine oberhalb des zu Haltenden straff geführt wird. Kein freies Hängen zulässig mit Ausnahme der Selbstrettung. 3.) Selbstrettung (vgl. Feuerwehrdienstvorschrift FsDV 1/2, Kapitel 15.2) Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Ein freies Hängen der Einsatzkraft im Seil bzw. in der Feuerwehrleine ist nur zum Zweck der Selbstrettung (Lebensgefahr im Verzug, kein anderer Rückzug möglich) zulässig. Achtung: Die Feuerwehrleine besitzt im Gegensatz zu Kernmantelseilen keine ausreichende Kantenfestigkeit! ASi-INFO FEUERWEHREN 3/4 Unfallkasse Saarland -Prävention- 4.) Absturzsicherung und Auffangen von stürzenden Personen Feuerwehr-Haltegurt und –leine nicht mehr zulässig, Lebensgefahr ! Anwendungsbereich für jeden Feuerwehrangehörigen, der zur Thematik Absturzsicherung ausgebildet wurde. Auffangen ist die Sicherung von Einsatzkräften, bei der ein freier Fall nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahr besteht immer dann, wenn sich die Sicherung nicht oberhalb des zu Sichernden befindet. Kein freies Hängen zulässig. Voraussetzung ist: Jeder Feuerwehrangehörige muß in der Lage sein, sich und den zu Rettenden bzw. den Retter (Feuerwehrmann, Notarzt, Rettungsassistenten usw.) gegen Absturzgefahren zu sichern und wenn erforderlich, sicher aufzufangen bzw. zu retten. Die Möglichkeiten zur Rettung in Verbindung mit dem Gerätesatz „Absturzsicherung“ beschränken sich auf a) Erstsicherung des zu Rettenden und lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten; b) gesichertes Zurückführen aus dem absturzgefährdeten Bereich nur, wenn die zu rettende Person dazu in der Lage ist; c) Ablassen einer Person (z.B. Retter oder zu rettende Person), die durch den Sicherungsmann nach einem Sturz ins Sicherungsseil aufgefangen wurde: d) Selbstrettung. 5.) Absturzsicherung und technische Rettung (Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen) Feuerwehr-Haltegurt und –leine nicht mehr zulässig, Lebensgefahr! ASi-INFO FEUERWEHREN 4/4 Unfallkasse Saarland -Prävention- Voraussetzungen sind: Speziell ausgebildete Feuerwehrangehörige müssen mit speziellen Rettungsgeräten in der Lage sein, a) sich gegen Absturz zu sichern; b) lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten und c) Befreiung aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen (Höhenrettung) ausführen zu können, hierbei ist auch ein freies Hängen im Seil möglich und erforderlich. Das freie Hängen der Einsatzkräfte im Seil erfolgt in einem redundanten System (d.h. zwei Seile mit getrennten Festpunkten). Diese Aufgaben können nur bewältigt werden, wenn in Vorbereitung eine umfangreiche Aus- und Fortbildung zur Gerätetechnik und zu den Einsatztechniken durchgeführt wurde (derzeit für Grundlehrgang Höhenrettung 80 Stunden).“ Gruß Peter | ||||
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