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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig8 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg601162
Datum05.01.2010 00:31      MSG-Nr: [ 601162 ]3043 x gelesen
Infos:
  • 23.12.09 Berlin: Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig

  • Geschrieben von Wolfgang MohrMeiner Meinung nach vollkommen richtig. 2 Fahrzeuge, wahrscheinlich auch noch mit Besatzung, für ein Wegziehen eines PKW's ist unverhältnismäßig.

    Du und ich, wir kennen die Meldung nicht...

    Geschrieben von Wolfgang MohrHier obliegt es dem Fingerspitzengefühl des Sachbearbeiters, den Personal und Geräteansatz so anzusetzen, wie er auch benötigt wurde (dies ist durchaus nach VG-Urteilen rechtens).

    Ich könnte mir vorstellen, dass da in einer BF in einer Millionenstadt nix mit kleinem Dienstweg ist.

    Geschrieben von Wolfgang MohrKeine auslaufenden Betriebsmittel, keine Batterie abgeklemmt, nur PKW an den Rand geschoben.....

    Das Problem ist die Abrechnung nach vollen Einsatzstunden, eine weit verbreitete Praxis.

    Geschrieben von Wolfgang MohrDavon abgesehen hätte ich gerne mal die Gebührenkalkulation gesehen, wo bei 1 Stunde Einsatzzeit 365€ herauskommen.

    Zwei Autos BF? Durchaus üblicher Satz, was man so im Netz liest. Bei uns wäre es im Übrigen 1 Stunde / 2 LF soweit ich das beurteilen kann nicht anders. Zumindest für meine alte Feuerwehr weiß ich das genau.

    Gruß,

    Markus


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     22.12.2009 22:34 Katj7a R7., Köln
     23.12.2009 00:08 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     23.12.2009 22:10 Katj7a R7., Köln
     23.12.2009 23:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     23.12.2009 23:43 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     04.01.2010 22:47 Wolf7gan7g M7., Kerpen
     05.01.2010 00:31 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     05.01.2010 21:21 Wolf7gan7g M7., Kerpen

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