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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig | 8 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 601369 | ||
Datum | 05.01.2010 21:21 MSG-Nr: [ 601369 ] | 2759 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Weber Du und ich, wir kennen die Meldung nicht... Meldung egal. Abgerechnet werden nur Mannschaft und Gerät, die tätig geworden sind und nicht die in der AAO drinstehen. Geschrieben von Markus Weber Ich könnte mir vorstellen, dass da in einer BF in einer Millionenstadt nix mit kleinem Dienstweg ist. Liegt doch nur am Einsatzbericht. Formulierung ist alles. Geschrieben von Markus Weber Das Problem ist die Abrechnung nach vollen Einsatzstunden, eine weit verbreitete Praxis. Da stimme ich Dir zu. Ist bei uns genau so. Erste Stunde voll, dann je angefangene 1/2 Stunde. Kenne es aber auch anders. Sehe darin aber ehrlich gesagt auch kein Problem. Geschrieben von Markus Weber Zwei Autos BF? Durchaus üblicher Satz, was man so im Netz liest. Für NRW: Haben denn die ganzen BF's die Kalkulation nach den einschlägigen Urteilen bezüglich Vorhaltekosten, 8760 Stunden im Jahr etc......erstellt? Glaube ich nicht. Aber nichts desto trotz. Wenn ich so einen Betrag hätte bezahlen müssen, wäre ich auch bedient gewesen. Viele Grüße Wolfgang | ||||
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