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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVG Berlin: Feuerwehrgebühren nach VU nicht immer zulässig8 Beiträge
AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW601369
Datum05.01.2010 21:21      MSG-Nr: [ 601369 ]2759 x gelesen
Infos:
  • 23.12.09 Berlin: Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig

  • Geschrieben von Markus WeberDu und ich, wir kennen die Meldung nicht...

    Meldung egal. Abgerechnet werden nur Mannschaft und Gerät, die tätig geworden sind und nicht die in der AAO drinstehen.

    Geschrieben von Markus WeberIch könnte mir vorstellen, dass da in einer BF in einer Millionenstadt nix mit kleinem Dienstweg ist.


    Liegt doch nur am Einsatzbericht. Formulierung ist alles.


    Geschrieben von Markus WeberDas Problem ist die Abrechnung nach vollen Einsatzstunden, eine weit verbreitete Praxis.

    Da stimme ich Dir zu. Ist bei uns genau so. Erste Stunde voll, dann je angefangene 1/2 Stunde. Kenne es aber auch anders. Sehe darin aber ehrlich gesagt auch kein Problem.

    Geschrieben von Markus WeberZwei Autos BF? Durchaus üblicher Satz, was man so im Netz liest.

    Für NRW: Haben denn die ganzen BF's die Kalkulation nach den einschlägigen Urteilen bezüglich Vorhaltekosten, 8760 Stunden im Jahr etc......erstellt? Glaube ich nicht.

    Aber nichts desto trotz. Wenn ich so einen Betrag hätte bezahlen müssen, wäre ich auch bedient gewesen.

    Viele Grüße

    Wolfgang

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     22.12.2009 22:34 Katj7a R7., Köln
     23.12.2009 00:08 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     23.12.2009 22:10 Katj7a R7., Köln
     23.12.2009 23:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     23.12.2009 23:43 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     04.01.2010 22:47 Wolf7gan7g M7., Kerpen
     05.01.2010 00:31 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     05.01.2010 21:21 Wolf7gan7g M7., Kerpen

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