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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuweisung von Autobahnabschnitten für die Feuerwehr in NRW4 Beiträge
AutorAndr8eas8 F.8, Meschede / NRW601383
Datum05.01.2010 21:54      MSG-Nr: [ 601383 ]2192 x gelesen

Nach dem FSHG ist das ja auch so stimmig.
Schneider ergänzt sogar, das bei Unstimmigkeiten das Im entscheidet.

Aber was nun, wenn die eine Bez.-Reg. die Last auf die Gemeinden abwälzt und sagt: Auf dessen Sprengel die BAB verläuft, der ist auch zuständig.

Die angesprochenen BAB eines Gemeindegebietes hat 2 AS. Der Abschnitt zwischen den beiden AS durchläuft mind 3 Gemeidegebiete, wenn auch zu Teil nur 500 mtr bis 1 Km..

Interessant wird es dann an der Hessen Grenze.
Die AS liegt auf dem Gebiet der Gemeinde A.
In FR Westen fährt die FF der Gemeinde B an der AS der Gemeinde A auf die BAB.
In FR Osten aber fährt die Gemeinde C, aus dem Bundesland Hessen, auf die BAB.

Die andere AS der Gemeinde A wurde fürher in FR Westen von der Gemeinde D, die an der AS gedreht hat, bedient
Die FR Osten wurde von der Gemeinde A abgearbeitet.

Ich hoffe. ihr blickt noch durch!!!!?????


Gruß

Andreas



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 05.01.2010 21:21 Andr7eas7 F.7, Meschede
 05.01.2010 21:30 Wolf7gan7g M7., Kerpen
 05.01.2010 21:54 Andr7eas7 F.7, Meschede
 05.01.2010 22:10 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt

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