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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZuweisung von Autobahnabschnitten für die Feuerwehr in NRW4 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen601391
Datum05.01.2010 22:10      MSG-Nr: [ 601391 ]2152 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Andreas FerstAber was nun, wenn die eine Bez.-Reg. die Last auf die Gemeinden abwälzt und sagt: Auf dessen Sprengel die BAB verläuft, der ist auch zuständig.


... dazu bräuchte es keine Bez.Reg. (oder für Hessen: Regierungspräsidium), denn das wäre ja der "Normalfall". Die Regelungen über Sonderzuweisungen durch die Bez.Reg./ Reg.Präs. bei den BAB erfolgt ja eben weil gerade das da nicht sinnvoll ist ...
Man sollte doch nun - sofern nicht das Gegenteil bewiesen ist - davon ausgehen, dass diese Behörden soviel Sachverstand besitzen, dass da zweckmäßige Zuordnungen erfolgen. Es soll sogar soweit gehen, dass die RPs zweier Nachbarländer miteinander sprechen (zumindest zwischen HE und BW) ;-) - da soll es genau an der Landesgrenze sogar einen Tunnel geben ...

Im Zweifelsfall sollte es oberhalb der Behörde ja auch noch eine Aufsichtsbehörde (=IM) geben ...

Gruss
Gerhard



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 05.01.2010 21:21 Andr7eas7 F.7, Meschede
 05.01.2010 21:30 Wolf7gan7g M7., Kerpen
 05.01.2010 21:54 Andr7eas7 F.7, Meschede
 05.01.2010 22:10 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt

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