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Thema | Personenrettung mit Flaschenzug per DLK | 59 Beiträge |
Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 601603 |
Datum | 06.01.2010 23:42 MSG-Nr: [ 601603 ] | 33882 x gelesen |
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Drehleiter mit Korb
Ich glaube ich habe endlich jemanden gefunden, der meine Fragen richtig verstanden hat. Denn nur weil etwas schon ziemlich Lange von ziemlich Vielen gemacht wird, heißt das noch lange nicht, das es Rechtlich I.O. ist.
Zitat von Peter:
Sollte ich als Feuerwehrmann in dem eingesetzten Rettungsgeräten ( zb Rollgliss ) von einer Fachkraft eingewiesen sein, und der Aufbau den Regeln der Bgr und der Herseteller entsprechen, ist nach meiner Meinung nichts gegen eine fachgerechte Rettung einzuwenden.
Aber bei jeglichen zweifeln, wenn keine höchste Eile geboten ist sollte ich Fachkräfte nachfordern.
Aber welche Einsatzkraft wird den überhaupt von einem Fachkundigen eingewiesen? Meist doch nur eine Hand voll. Die restlichen Feuerwehrmitglieder erhalten ihre Ausbildung doch meist vom „hören sagen“. Ist doch so. Oder ?
Zitat von Peter:
Das freie Hängen der Einsatzkräfte im Seil erfolgt in einem redundanten System
(d.h. zwei Seile mit getrennten Festpunkten). Diese Aufgaben können
nur bewältigt werden, wenn in Vorbereitung eine umfangreiche Aus- und
Fortbildung zur Gerätetechnik und zu den Einsatztechniken durchgeführt
wurde (derzeit für Grundlehrgang Höhenrettung 80 Stunden).“
Also sind meine Bedenken doch gerechtfertigt.
Denn aus diesem Absatz des ASi-INFO der Unfallkasse des Saarlandes
http://www.uks.de/web/PDF/8_15_A_PSA_Einsatzgrenzen_Sicherung_Hoehen_Tiefen.pdf
und aus der AGBF Empfehlung SRHT
http://www.google.de/url?q=http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/hrd/empfehlung/agbf_empfehlung_srht.pdf )
geht klar hervor, dass das Auf- und Abseilen SRHT ist. Und da werden keine Unterschiede bei der „Rettungshöhe“ oder dem Objekt ( Baukran, DLK, Brücke usw. ) gemacht.
Vielleicht bewegen sich halt doch die meisten Feuerwehren auf ganz ganz dünnem Eis, indem die Personenrettung mit Rollgliss oder Flaschenzug praktiziert wird. Zudem werden immer noch selten Redundante Sicherungen eingebaut. Heißt auf Deutsch --> Neben dem Rollgliss als Gerät zum Auf- und Abseilen muss eine zweites System ( Sicherung ) aufgebeut werden. Hierzu wird in der Regel ein Satz Absturzsicherung verwendet. --> siehe hierzu: http://www.berufsfeuerwehr-mainz.de/Ausbildungsunterlagen/redundanzsicherung_03_2005.pdf
_______________________________________
Mit feuerwehrtechnischen Grüßen
Die Freiwillige Feuerwehr Bremm ( Mosel )
P.S.
Vertrete hier natürlich meine ganz persönliche Meinung.
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Thom7as 7E., Nettetal |
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Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
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jürg7en 7s., Trier |
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Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur |
| 23.12.2009 21:00 |
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., Bremervörde | |