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Thema | private Notstromversorgung, war: Info: Wetterlage | 17 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 601966 |
Datum | 08.01.2010 14:46 MSG-Nr: [ 601966 ] | 4895 x gelesen |
Infos: | 08.01.10 Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten zum 2.
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Geschrieben von Gerhard Bayer... was soll das EVU bei einer externen Einspeisung mit Netztrennschalter - egal ob manuell oder automatisch - genehmigen müssen ?
Dieses "das muss genehmigt werden" kommt vermutlich aus den Anschlussbedingungen an das Netz. Als derjenige, der irgendwann mal das Häuschen gebaut hat, bei dem damaligen Netzbetreiber den Anschluss bestellt hat hat er auf einem Papier unterschrieben. Auf diesem Papier hat er dann das bekannt "Kleingedruckte" mitunterschrieben. Der Stromversorger hat in seiner damaligen Monopolstellung festschreiben lassen, dass der Strom für das Gebäude nur über den Anschluss zu beziehen ist, weil er verhindern wollte, dass ein Kunde sich ein günstiges Stromaggregat für Bedarfsspitzen besorgt und nur bei Bedarf den Anschluss wirklich benutzt, d.h. der Stromversorger wollte Geld verdienen.
Mein persönlicher Kommentar: Der interessierte Hausbesitzer sollte sich von einer Elektrofachkraft (nach dem Zähler!) den Umschalter montieren lassen. Dabei halt darauf achten, dass der Umschalter nicht ganz so sehr auffällt. Die Studenten, die manchmal zum Ablesen vorbeikommen sind nicht das Problem, aber in seltenen Fällen kommt auch der Entstörungsdienst und dessen Monteuer hat vielleicht etwas mehr Ahnung.
MfG/MkG Uwe Stegemann
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| 08.01.2010 12:57 |
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