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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerscheine fürs Volk.. | 84 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 602092 | ||
Datum | 08.01.2010 22:15 MSG-Nr: [ 602092 ] | 34867 x gelesen | ||
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In allen Unterlagen zum Bayer.Feuerwehrführerschein wird nur und ausschließlich von den Freiwilligen Feuerwehren geschrieben. Da steht kein Wort von Betriebs- und Werkfeuerwehren. Oder auch der Sammelbegriff "Feuerwehren" kommt nicht vor. Also bedeutet dies nach dem Wortlaut der Bestimmungen, dass derzeit(?) die Betriebs- und Werkfeuerwehren diese Regelung nicht in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: In der FF darf dem FM nunmehr wieder ein LF8 schwer resp. LF10/6 fahren. Betritt er das Werksgelände für einen Einsatz in der BetrFw oder WF dann darf er das Fahrzeug nicht mehr fahren. Super gemacht! Und nun noch bitte daran denken, dass WFen zur Hilfeleistung bei öffentlichen Wehren per Gesetz verpflichtet sind. Nur die Führerscheinregeln der öffentlichen Wehren gelten dann nicht. Tja, laut sich selbst gelobt und dann nicht gründlich nachgedacht.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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