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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfall Werkstudent Lehrgänge (LFS)11 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg602409
Datum10.01.2010 16:32      MSG-Nr: [ 602409 ]4006 x gelesen

Geschrieben von Eric EiflerIn wie weit kann dann der Verdienstausfall in Anspruch genommen werden?

In Ba-Wü würdest Du bei einem Lehrgang von bis zu zwei Tagen Dauer i.d.R. pauschalierten Ersatz für Verdienstausfall und Aufwand erhalten. Egal welches Arbeitsverhältnis Du hast.

Sprich 2 x 8h Lehrgang = 16h pauschalierten Ersatz (wären bei uns z.B. 160€) ggf. zusätzlich Reisezeit.

Was sagt Euer FwG und ggf. eine vorhandene Feuerwehrentschädigungssatzung dazu?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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