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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall Werkstudent Lehrgänge (LFS) | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 602409 | ||
Datum | 10.01.2010 16:32 MSG-Nr: [ 602409 ] | 4006 x gelesen | ||
Geschrieben von Eric Eifler In wie weit kann dann der Verdienstausfall in Anspruch genommen werden? In Ba-Wü würdest Du bei einem Lehrgang von bis zu zwei Tagen Dauer i.d.R. pauschalierten Ersatz für Verdienstausfall und Aufwand erhalten. Egal welches Arbeitsverhältnis Du hast. Sprich 2 x 8h Lehrgang = 16h pauschalierten Ersatz (wären bei uns z.B. 160€) ggf. zusätzlich Reisezeit. Was sagt Euer FwG und ggf. eine vorhandene Feuerwehrentschädigungssatzung dazu? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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