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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfall Werkstudent Lehrgänge (LFS)11 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen602460
Datum10.01.2010 19:09      MSG-Nr: [ 602460 ]3853 x gelesen

Geschrieben von Philip PannierDas Land gibt über das jeweilige Feuerwehrgesetz lediglich vor DASS gezahlt werden muss.

Vorsichtig! Man kann da nicht zwingend von einem Land auf das ohndere schließen ohne genau zu prüfen. Es gibt auch BL, da zahlt das Land entsprechdne Verdienstausfälle.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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