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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Verdienstausfall Werkstudent Lehrgänge (LFS) | 11 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 602460 | |||
Datum | 10.01.2010 19:09 MSG-Nr: [ 602460 ] | 3853 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip Pannier Das Land gibt über das jeweilige Feuerwehrgesetz lediglich vor DASS gezahlt werden muss. Vorsichtig! Man kann da nicht zwingend von einem Land auf das ohndere schließen ohne genau zu prüfen. Es gibt auch BL, da zahlt das Land entsprechdne Verdienstausfälle. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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