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Thema | Personenrettung mit Flaschenzug per DLK | 59 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 602735 |
Datum | 11.01.2010 21:49 MSG-Nr: [ 602735 ] | 33752 x gelesen |
Drehleiter mit Korb
Hallo Rüdiger,
dir gehts es um die rechtliche Regelung wenn ich das richtig verstanden habe und nicht wie es in manch so einer Feuerwehr ( zum Glück meist ohne Unfall ) zugeht.
Ich sage hier nicht dass das Auf- oder Abseilen keine Aufgabe der Feuerwehr ist, aber bei Bedenken sollte man sich auf die sichere Seite stellen. Jeder Richter oder Staatsanwalt hat länger Zeit zum überlegen ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Dazu zählt auch die FwDv 1 oder auch Empfehlungen vom Hersteller oder der Unfallkasse.
Das Rollgliss ist auch nicht nur zur Benutzung an der DL gedacht und keine FwDv untersagt dir das Rollgliss am Kran oder sonst zu benutzen. Ich kann mit dem Gerätesatz Absturzsicherung auch gesichert einen Gitterkran besteigen.
Ich habe auch einen Auszug aus der Bedienungsanleitung des Rollgliss für dich:
Diese Betriebs- und Wartungsanweisungen
müssen beachtet und mit absoluter
Präzision befolgt werden, bevor und während
das Rollgliss R350 Rettungs- und
Sicherheitssystem eingesetzt wird.
Praktische Übungen und regelmäßiges
Training sind entscheidend wichtig, da
infolge eines fehlerhaften Einsatzes dieser
Ausrüstung Personenschäden verursacht
werden können.
Bei praktischen Übungen wird der Einsatz
einer zusätzlichen Absturzsicherung empfohlen
für den Fall, dass die Ausrüstung
falsch benutzt wird.
Unter keinen Umständen ist
CAPITAL SAFETY haftbar für Schäden,
die durch die Missachtung der
Betriebsanweisungen verursacht werden
Die strikte Einhaltung dieser Betriebs- und Wartungsanweisungen
ist absolut wichtig. Wenn die vorliegenden Anweisungen nicht
eingehalten werden, wird CAPITAL SAFETY die Übernahme
jeglicher Haftung für Schäden ablehnen.
Vor jedem erneuten Gebrauch der Ausrüstung, müssen die
erforderlichen Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt.
werden.......
Die Ausrüstung bzw. das System darf nur von geschulten und
erfahrenen Personen betrieben werden, die zu diesem Zweck vom
Eigentümer dazu bestimmt oder angewiesen wurden.
Der Eigentümer des Systems ist verantwortlich für die Aufstellung
eines Plans für das regelmäßige Training und für alle visuellen
Prüfungen und funktionellen Belastungstests, die vom Benutzer
durchgeführt werden müssen.
Bedenken will ich aber auch noch an dieser Stelle das der Galgen für die Lastaufnahme an der DLK für normal bis maximal 150 kg ausgelegt ist. Diese erreiche ich bei einer Umlenkung des Rollgliss von 1/3 bereits bei 100 kg Patientengewicht.
100 kg Patient + 11 kg Schleifkorbtrage + Rollgliss 4 kg + Halteseil am Boden vom Rollgliss 34 kg = 149 kg
Das ist die Belastung beim Abseilen, beim Aufseilen erreiche ich eine höhere Belastung des Festpunktes an der Leiter.
Gruß Peter
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Thom7as 7E., Nettetal |
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Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 23.12.2009 12:38 |
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Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur |
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