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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8L., Wuppertal / bergische Land | 603389 | ||
Datum | 16.01.2010 16:58 MSG-Nr: [ 603389 ] | 10428 x gelesen | ||
Guten tag, nach langem suchen in Gesetzestexten bin ich am verzweifeln. Wir haben bei uns eine Diskusion über die Jahreshauptversammlung und wer daran Teilnehmen darf. Schriftlich einzuladen sind ja alle Wahlberechtigten und der Magistrat/ Bürgermeister. Aber wie sieht es aus mit der Anwesenheit von Feuerwehrkammeraden anderer Feuerwehren (Ortsteil/ Kernstadt) und der Anwesenheit "Feuerwehrfremden" Personen. Ich kann darüber nirgends Beschlüsse oder Gesetze finden. Gibt es da überhaupt eine Regelung?? Schonmal vielen Dank für evtl Hilfe mfG | ||||
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