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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jahreshauptversammlung | 30 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 603395 | ||
Datum | 16.01.2010 17:34 MSG-Nr: [ 603395 ] | 6373 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe Litau Ich kann darüber nirgends Beschlüsse oder Gesetze finden. Wonach hast Du gesucht? Nach dem Feuerwehrjahreshaupversammlungsgesetz NRW? Die Rechtsstruktur in D grob: Verfassung Gesetze Verordnungen Durchführungsanweisungen für die Verordnungen Kommunale Satzungen Feuerwehr ist zunächst mal jeweils bei den einzelnen Bundesländern aufgehängt, die regeln das in den jeweiligen Feuerwehr- und Brandschutzgesetzen. Das was Du suchst wäre in der Vorschriftenhierarchie ganz unten. Wenn Du ewas dazu finden willst, dann eventuell in der Satzung Deiner örtlichen Feuerwehr. Aus den übergeordneten Regelwerken kannst du IIRC noch nicht mal ableiten, dass es überhaupt eine JHV geben muss. Mit höchster Wahrscheinlichkeit könnt ihr das folglich handhaben wie es Euch gelüstet. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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