Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Warteschleife bei 112 | 49 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 603663 |
Datum | 18.01.2010 09:59 MSG-Nr: [ 603663 ] | 9045 x gelesen |
Geschrieben von Michael RoleffSeltsam, in anderen Teilen Deutschlands wird auch dann noch nach Standarts/UVV/GMV gearbeitet/gerettet. Wo kommt der Zwang des schnellen Helfens her ?
Hallo,
da bin ich völlig bei Dir.
Aber wo setzen Standarts/UVV/GMV nicht einmal aus ? (ist nicht gut, kommt aber leider überall vor).
Welche Feuerwehr unterliegt nicht dem Zwang des schnellen Helfens, ist dies eine Frage der Ausbildung, des Einsatzaufkommens, oder herrscht dieser "Zwang" gar flächendeckend getreu dem (wohl) alten Sprichwort "schnell wie die Feuerwehr".
Geschrieben von Michael Roleffdie Zeit die einmal verloren gegangen ist holst du dann aber auch mit doppelter Anfahrgeschwindigkeit/unterbesetztem Ausrücken nicht mehr ein!
Vollkommen richtig, man kann lediglich, die Wartezeit minimieren.
Dies sollte das Risiko eines Eigenunfalles aber nicht wert sein, vor allem, weil nur derjenige helfen kann, der auch ankommt.
MfG, Thomas Klee
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|