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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 603741 | ||
Datum | 19.01.2010 00:13 MSG-Nr: [ 603741 ] | 6632 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Fastner (...) welche Möglichkeiten habe ich dann als normaler Feuerwehrler/Gruppenführer? Melden macht frei! Einfach die LSt bzw. den EL über die Anweisung des Kommandanten informieren und um eine nochmalige Bestätigung der Anweisung bitten. Diese dann ausführen. Anschließend dem Kommandanten mitteilen, daß seine Anweisung nicht umgesetzt werden konnte und warum. MkG Marc | ||||
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