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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge | ||
Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 603742 | ||
Datum | 19.01.2010 00:14 MSG-Nr: [ 603742 ] | 7060 x gelesen | ||
Wie gesagt, pauschal glaube ich kann man das nicht beantworten. Wenn Du zum VU zur Nachbarwehr nicht rausfährst weil dir noch der Melder auf dem LF fehlt und partout keiner mehr kommt, dann ist das Dienstrechtlich einwandfrei, vielleicht ist die Leitstelle und der EL vor Ort auch nicht weisungsbefugt, organisationsrechtlich, aber das müsste noch einer der Rechtsverdreher bestätigen, wahrscheinlich einwandfrei. Aber wie wär´s mit unterlassener Hilfeleistung? Wenn dich Verwandte des Opfers nachher zivilrechtlich belangen wollen? Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | ||||
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