Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 603743 |
Datum | 19.01.2010 00:19 MSG-Nr: [ 603743 ] | 6816 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Dienstanweisung
Dienstanweisung
Moin
Geschrieben von Florian FastnerMir gehts eigentlich weniger um das fiktive Beispiel von mir sondern eher um die Frage Dienstanordnung vs. Einsatzleiterbefehl. Wenn du es ganz abstrakt und vom GMV losgelöst wissen möchtest, gilt für dich erstmal die Dienstanweisung "deines" Chefs.
Das Weisungsrecht des Kommandanten ergibt sich regelmäßig aus der Satzung oder ggf. direkt aus dem Feuerwehrgesetz.
Ein bewusster Verstoß gegen eine DA zieht dann entsprechend disziplinarrechtliche Folgen nach sich (Verweis, Schriftliche Abmahnung, Rausschmiss - siehe ebenfalls Gesetz und Satzung). Auch wenn der ortsferne Einsatzleiter noch dreimal sagt "Fahrt los ihr Buben, ich klär das mit dem Heinrich schon nachher".
Wenn der Einsatzleiter allerdings demselben Chef untersteht, die DA kennt und trotzdem sagt "Ihr fahrt jetzt los!" könnte mal allenfalls darüber nachdenken, den folgenden Zorn des Chefs an den Einsatzleiter zu verweisen, weil der ja auch wiederum dem Fahrzeugführer weisungsbefugt war.
Ich frage mich allerdings, welchen praktischen Hintergrund deine Frage hat, dass du sie so abstrakt beantwortet haben möchtest.
Wenn du Themen für die Rechte&Pflichten-Fortbildung suchst, hätte ich da eventuell tauglichere Fragestellungen ;o)
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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