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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 603748 | ||
Datum | 19.01.2010 00:40 MSG-Nr: [ 603748 ] | 6850 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Philip Pannier Aber wie wär´s mit unterlassener Hilfeleistung? Das Strafmaß für einen Verstoß gegen § 323c StGB liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitaus schlimmer würde ich da § 13 StGB "Begehen durch Unterlassen" einschätzen, da gehts schnell ans Eingemachte. Zur Ausgangsfrage: Was hat denn die Leistelle für eine Begründung geliefert, warum das LF unterbesetzt ausrücken soll? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | ||||
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