Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 603759 |
Datum | 19.01.2010 07:37 MSG-Nr: [ 603759 ] | 6710 x gelesen |
1. Menschenrettung
2. Mannschaftsraum
Persönliche Schutzausrüstung
Dienstanweisung
Drehleiter mit Korb
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Florian Fastner- kein Helm am Gewässer
- keine Schläuche im Mannschaftsraum
- Ausrücken nur als Löschzug
- etc., etc.
Und dann sagt halt der Einsatzleiter "du machst dass doch" :-). Und genau dann interessiert mich was verbindlicher ist.
Wenn der Kdt. (zurecht!) anweist, dass keine Schläuche (oder anderes Gerät) im MR gefahren wird, und man verstößt dagegen, und es geschieht etwas, ist in jedem Fall einer aus dem "Schneider": Der Kdt!
Treffen tut die Folgediskussion dann den anweisenden Führer, den duldenden FzgFü und den Ma des Fzgs...
In den anderen Fällen ist das entweder wie hier
Geschrieben von Florian Fastnerkein Helm am Gewässer
eine Risikoabschätzung (wenn einem nichts auf den Kopf fallen kann und die Gefahr ins Wasser zu rutschen die größte ist, ist das korrekt; wenn darüber eine Brücke geht und da drohen Teile abzustürzen, dann nicht! - Der Führer vor Ort MUSS dann eine abweichende PSA von der DA erlassen!), oder
strategisch bedeutend (hängt auch davon ab, wie die eigene Einheit woanders helfen können soll! - Jetzt soll aber nur die DLK zu einer überübernächsten Gemeinde, wo schon genug LF etc. stehen....)
Geschrieben von Florian FastnerAusrücken nur als Löschzug
und alles sind dann notfalls Einzelfallentscheidungen.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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