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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 603846 | ||
Datum | 19.01.2010 16:55 MSG-Nr: [ 603846 ] | 6032 x gelesen | ||
Guten Tag! Geschrieben von Florian Fastner Mir war als kleiner Feuerwehrmann bisher nicht klar welchem Herrn ich im Zweifelsfall dienen muss, Am besten ist 3x ruhig Ein- und Ausathmen (ist wirklich wichtig!) und dann dem Herrn "GMV" dienen, unter Beachtung der Informationen die DIR vorliegen. Dabei einrechnen wer einem wann ans Bein pinkeln will, kann, darf, muß, denkt zu können, denkt zu müssen, ....... ..und was DICH davon interessiert und welche Konzequenzen das für DICH haben kann! (und wieweit DICH diese interessieren!) Ist die kurze Fassung von dem was Phillip geschrieben hat und sollte eigentlich als "der Maßstab des Handelns" gelten :-) Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | ||||
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