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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 603995 | ||
Datum | 20.01.2010 00:46 MSG-Nr: [ 603995 ] | 5929 x gelesen | ||
Hallo Florian, Geschrieben von Florian Fastner Was ich mitgenommen habe: Du könntest natürlich auch einfach mal Deinen Kommandanten (SBI) oder stellv. Kommandanten (SBM) fragen und sie um ihre Meinung bitten... Dienstanweisungen gibt es bei Euch in Dachau meines Wissens ja nicht. Vielleicht wirklich im Rahmen einer Übung, wäre u.U. doch passend. Alternativ soll in Dachau gerüchteweise ja auch die eine oder andere Führungskraft des Landkreises ihre Heimat haben... deren Aussagen ja auch ein gewissen Gewicht haben. Dort schon mal zu diesem Thema nachgefragt? Sind ja alles Leute, mit denen man grundsätzlich reden kann! Oder noch eine Alternative: die "Katastrophenmädels" aus dem LRA? Die müssten das rechtlich auch bis ins letzte prüfen können... Wie gesagt, alles nur Vorschläge... | ||||
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