Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzsanitäter mit 'b 0laue Punkt' | 22 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 604563 |
Datum | 22.01.2010 16:53 MSG-Nr: [ 604563 ] | 8804 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Gerhard Bayer Bei einigem versteht sich das von selbst (RS, RA ...), bei >=80h SAN-Ausbildung ist es m.E. zu vermuten.
RS und RA werden sich bedanken ;-)
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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