Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatzsanitäter mit 'b 0laue Punkt' | 22 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 604569 |
Datum | 22.01.2010 17:05 MSG-Nr: [ 604569 ] | 8869 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
gehobener Dienst
höherer Dienst
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Stefan JurgahnRS und RA werden sich bedanken ;-)
... also unsere RS bzw. RA hatten da überhaupt kein Problem (die Kollegen gD und hD Fw müssen ja auch damit leben, dass sie bei der FF nur Zugführerkennzeichnung tragen)
Gruss
Gerhard
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